Wer bezahlt die Therapiestunden?

Sie können ohne vorherige Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes oder Genehmigung durch Ihre Krankenkasse bis zu acht Vorgespräche bei mir in Anspruch nehmen. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Nach den Vorgesprächen muss ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Ist dieser genehmigt, übernimmt die Kasse die Kosten ihrer Psychotherapie.

In der Regel werden die Kosten für Vorgespräche und eine Psychotherapie auch von den privaten Krankenkasse und Beihilfestellen übernommen. Allerdings gibt es so viele unterschiedliche Verträge, dass sie sich rechtzeitig nach ihren individuellen Versicherungsbedingungen für Psychotherapie erkundigen sollten.

Wenn Sie Selbstzahler sind, schließe ich mit Ihnen einen privaten Behandlungsvertrag ab. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es gibt jedoch einen Verhandlungsspielraum.

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Was muss man selbst zahlen?

Die Therapiestunden, wenn diese nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die Vorgespräche oder Therapiestunden, wenn diese nicht rechtzeitig (d.h. 48 Stunden vorher) abgesagt wurden und  ich die Stunde nicht anderweitig belegen kann. Dieses ist in einem Therapievertrag geregelt, den ich in den Vorgesprächen mit Ihnen besprechen werde.